Buchung, Flugticket & Haftung

1. VIP-Paragliding, ist ein Handelsname des österreichischen Ein-Mann-Unternehmens des niederländischen, in Österreich lizenzierten Tandempiloten Hans Jolmer Smit. Der offizielle Firmenname lautet Hans Jolmer Smit e.U. VIP-paragliding. Die offizielle Firmennummer lautet FN 641757 k (Österreichisches Firmenbuch). Mit Sitz in Kaprun entwickelt, verkauft, organisiert und veranstaltet er Tandem-Paragliding-Erlebnisse in der Tourismusregion Zell am See Kaprun von der Schmittenhöhe aus, sowie in mehreren anderen österreichischen Fluggebieten.

2. Buchungen können über die Unternehmenswebsite VIP-paragliding.com, per Telefon oder WhatsApp, aber auch über Buchungspartner wie GetYourGuide.com, Tripadvisor, Manama, Jochen Schweizer, My Days usw. vorgenommen werden.

3. Die Verpflichtungen von VIP-Paragliding beziehen sich auf die Konzeption und die Logistik dieser Erlebnisse, nicht aber auf die Durchführung der Gleitschirm-Tandemflüge. Der einzige und ausschließliche Vertrag über die Durchführung des Tandemflugs ist das Flugticket (Beförderungsvertrag), das sowohl vom Piloten (Smit oder extern) als auch vom Passagier (oder dessen Erziehungsberechtigten) kurz vor der Durchführung des Flugs unterzeichnet wird.

4. Es besteht kein Anspruch darauf, an den gebuchten Zeitfenstern zu fliegen, wenn die Wetterbedingungen im Fluggebiet dies nicht zulassen. Wetterbedingte Stornierungen müssen nicht im Detail nachgewiesen werden - die fachliche Einschätzung von Smit oder dem verantwortlichen externen Piloten reicht aus (ja/nein ). Im Falle einer Stornierung werden Anzahlungen zurückerstattet (direkt oder über die Stornierungsbedingungen eines Buchungspartners) und Gutscheine behalten ihren vollen Wert. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder Erstattung anderer entstandener Kosten, wie z.B. die Kosten für eine Bergfahrt mit der Seilbahn. Siehe auch unsere vollständigen Stornierungsbedingungen.

5. Die angegebene Flugdauer ist eine Schätzung. Diese Flugdauer kann variieren. Die Flugroute, der Landeplatz und die Flugzeiten können jederzeit geändert werden, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit des Fluggastes dies erfordern. Der Passagier/Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung, obwohl ein Pilot frei entscheiden kann, dem Passagier eine kleine Entschädigung zu geben, wenn ein Flug verkürzt wurde.

6. Der Passagier kann den Flug jederzeit während des Fluges auf einen längeren und höheren Tandemflug upgraden. In diesem Fall wird der Pilot laut und deutlich den Preis für das Upgrade mitteilen, wenn der Passagier bereit ist, eine Entscheidung zu treffen.

7. Falls der Kunde sich für eine Zahlung nach dem Flug entschieden hat, muss der auf dem Flugticket angegebene Flugpreis unmittelbar nach dem Flug direkt an den Piloten (nicht an VIP-Paragliding) gezahlt werden. Ebenso muss ein während des Fluges gewähltes Upgrade sofort nach dem Flug direkt an den Piloten (nicht an VIP-Paragliding) bezahlt werden.

8. Die Tandemflüge werden von Smit selbst durchgeführt oder an unabhängige (freiberufliche) Tandempiloten weitergegeben. Im letzteren Fall sind diese externen Tandempiloten der Vertragspartner des Passagiers, was auch schriftlich auf (der Rückseite) des Flugtickets vermerkt ist, das immer kurz vor jedem Tandemflug von Pilot und Passagier unterzeichnet wird. Dieser Pilot/Unterzeichner haftet in vollem Umfang für eventuelle Verletzungen des Tandempassagiers oder für Schäden an seinem Eigentum.

9. VIP-paragliding erhält eine Provision für die von ihm vermittelten Tandemflüge, die von anderen Piloten durchgeführt wurden und die vom Kunden/Passagier auch direkt an diese Piloten bezahlt werden. Für diese Provisionen schickt VIP-paragliding jedem externen Piloten eine monatliche Rechnung (wenn er Flüge erhalten hat). Das unterschriebene Flugticket ist rechtlich gesehen die Rechnung des Piloten an den Kunden/Passagier für seine gebuchten Tandemflüge, unabhängig davon, ob Smit oder ein externer Pilot der eigentliche Pilot und Aussteller des Tickets ist.

10. VIP-paragliding und Smit sind von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Flügen, die von externen Piloten durchgeführt werden, ausgeschlossen. VIP-paragliding überprüft jedoch einmal im Jahr die Lizenz, den Testflugstatus, den Schirmcheck, die Versicherung und die medizinische Untersuchung jedes Tandempiloten, mit dem es zusammenarbeitet. Diese Überprüfung des Status jedes Piloten ist Teil unserer Qualitäts- und Sicherheitspolitik, macht VIP-paragliding jedoch nicht haftbar für die Handlungen oder Versäumnisse der externen Piloten. Jeder unabhängige Pilot ist zu 100 % für die Einhaltung aller Tandemregeln und -standards des Österreichischen Aeroclubs, für die ordnungsgemäße rechtliche Gestaltung seiner freiberuflichen Tätigkeit und für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung seiner Tandemflüge verantwortlich.

11. Wenn VIP-Paragliding den Passagier mit einem externen Piloten verbindet, kann der Passagier den externen Piloten um Informationen über seine Geschäftsbedingungen und seine Versicherung usw. bitten.

12. VIP-paragliding kann niemals für Schäden oder Unfälle/Verletzungen haftbar gemacht werden, die auf dem Weg zum vereinbarten Treffpunkt, während der Benutzung einer Seilbahn, eines Taxis oder Busses oder auf dem Weg zum Startplatz entstehen. Auch nicht, wenn der Kunde/Passagier den Startplatz im Winter auf Skiern erreicht, selbst wenn VIP-paragliding dies vorgeschlagen hat.

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14. Für den Fall, dass Smit Ihr Pilot ist, gelten die folgenden besonderen Bedingungen (in etwa die gleichen Bedingungen werden auch von anderen Piloten eingehalten, was jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich von VIP-paragliding fällt):

  1. Vor dem Start des Fluges sollte der Passagier (oder ein Erziehungsberechtigter oder ein begleitender Erwachsener, wenn Kinder Tandem fliegen möchten) den Beförderungsvertrag auf der Rückseite des Tickets lesen, da er diesen mit seiner Unterschrift bestätigt. Die Bedeutung des Vertrages wird auch kurz mündlich erklärt. Im Falle von Sprachproblemen oder einer Hörbehinderung sollte mindestens eine Begleitperson dem Passagier die notwendigen Informationen verständlich machen.
  2. der Passagier muss den Piloten im Voraus über alle relevanten körperlichen oder geistigen Einschränkungen informieren. Wenn unklar ist, ob der Fluggast flugtauglich ist, verpflichtet sich Smit, den Fluggast sehr deutlich über alle relevanten Sicherheitsaspekte zu informieren.
  3. Smit hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die alle Ansprüche des Fluggastes gemäß den Haftungsbestimmungen des Luftfahrtgesetzes abdeckt (wie dies auch bei externen Piloten der Fall ist). Es besteht ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Ansprüche, die die Deckungssumme übersteigen. Die aktuelle Haftpflichtversicherung von Smit bei AXA deckt Schäden bis zu einer Höhe von 1.500.000 Euro. Über diesen Betrag hinausgehende Ansprüche werden nicht geltend gemacht.
  4. Während des Gleitschirmflugs mitgeführte Gegenstände (wie Bargeld, Handys, Kameras, Brillen und andere Wertgegenstände) müssen ordnungsgemäß gesichert oder verstaut werden. Der Pilot ist Ihnen dabei behilflich, übernimmt jedoch keine Haftung, insbesondere wenn außergewöhnlich teure oder zerbrechliche Gegenstände transportiert werden sollen (Gucci-Tasche, Rolex usw.).
  5. Der Passagier verpflichtet sich, den Tandemflug nur mit geeigneter Kleidung zu beginnen: (wetter- und windfeste Kleidung, die für Schmutz geeignet ist), knöchelhohe Wanderschuhe oder gute Sportschuhe. Handschuhe und Sonnenbrille sind optional. Smit haftet ausdrücklich nicht für Verschmutzungen oder Schäden an den Gegenständen der Passagiere, insbesondere nicht, wenn ungewöhnlich teure Schuhe oder Kleidung getragen werden. Smit stellt einen Schutzhelm und die normale Flugausrüstung zur Verfügung.

15. Alle von VIP-paragliding / Smit erbrachten Dienstleistungen unterliegen österreichischem Recht. Auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit Buchungen und/oder der Durchführung von Tandemflügen durch Smit als Pilot ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist das für 5700 Zell am See zuständige Bezirks- oder Landesgericht.

16. Sollten Teile einer dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.