1. VIP-paragliding.com, ist ein Handelsname der österreichischen Einmannfirma des niederländischen, österreichisch lizenzierten Tandempiloten Hans Jolmer Smit. Wohnhaft in Kaprun organisiert und veranstaltet dieser Paragliding Tandemflüge in der Tourismusregion Zell am See Kaprun von der Schmittenhöhe, so wie auch in einigen anderen österreichischen Fluggebieten. 

2. Die Tandemflüge werden von Smit selber gemacht oder an selbständige Tandempiloten weitergegeben. In letzterem Fall sind diese auswärtige Tandempiloten Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier) so wie es auch mit einem Flugticket (Beförderungsvertrag) zwischen Pilot und Passagier, vor jedem Tandemflug, schriftlich festgelegt wird. Auswärtige Piloten (alle ausser Smit selber) haften voll als Vertragspartner des Tandemfluggastes. 

3. VIP-paragliding.com bekommt für die von ihm eingebrachten aber von Anderen durchgeführten und kassierten Tandemflügen je eine Provision. Für diese Provisionen schickt er den anderen Piloten monatlich je eine Sammelrechnung (wenn sie Flüge bekommen haben). Für die von ihm selbst durchgeführten Tandemflügen gilt das unterschriebene Flugticket als Rechnung an den Endkunden (Passagier).

4. Obwohl VIP-paragliding.com von jeder Haftung verbunden mit von anderen ausgeführten Flügen ausgeschlossen ist, kontrolliert VIP-paragliding.com wohl 1x pro Jahr Lizens (und Testflugstatus), Schirmchecks, Versicherung und Medical von jedem Tandempiloten mit dem er kooperiert. Daraus entsteht trotzdem aber nie eine Haftung für  VIP-paragliding.com: jeder selbständige Pilot ist 100% für die eigene Ordnungsgemäße Durchführung der Flüge verantwortlich, sowie dafür das die eigene Selbständigkeit aufrecht erhalten bleibt etwa dadurch dass jeder Pilot auch selbst verkaufte Flüge durchführt oder Flüge für andere Anbieter.  

5. Alle von VIP-paragliding.com erbrachten Flugleistungen unterliegen dem österreichischen Recht, weiters den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.

6. Vor Flugbeginn sollte der Passagier (oder ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson, wenn Kinder tandemfliegen möchten) sich den beigefügten Beförderungsvertrag ansehen, da er oder sie diese mit der Unterschrift bestätigt. Der Sinn des Vertrages wird auch mündlich kurz klar gemacht. Bei Sprachproblemen oder Hörschäden sollte mindestens eine Begleitperson das nötige dem Fluggast klar machen. 

7. Der Passagier hat relevante körperliche Einschränkungen vorab dem Piloten zu melden. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit verpflichtet sich VIP-paragliding.com dazu, den Passagier über alle relevanten Sicherheitsaspekte sehr deutlich zu informieren.

8. Um alle Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes zu decken, wurde von VIP-paragliding.com eine Versicherung abgeschlossen (so wie eben auch von den auswärtigen Piloten). Für Forderungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinausgehen, besteht ausdrücklich Haftungsausschluss.

9. Beim Gleitschirmflug mitgeführten Gegenständen (wie zum Beispiel Bargeld, Handys, Kameras, Brillen und weitere Wertgegenstände) müssen ordnungsgemäß befestigt beziehungsweise verstaut werden. Nur wenn dies zutrifft, würde VIP-paragliding.com haften, wenn während des Flugs Schäden an solchen Objekten entstehen und zwar höchstens bis zur Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. 

10. VIP-paragliding.com kann nicht für die Haftung von Schäden oder Unfällen, die auf dem Weg zu den Startplätzen und vom ausgemachten Treffpunkt passieren, verantwortlich gemacht werden. Auch nicht, wenn wir im Winter per Ski zum Startplatz gelangen. 

11. Der Passagier verpflichtet sich, den Tandemflug nur mit angemessener Kleidung (wetter- und windfeste Kleidung, geeignet für Verschmutzung), knöchelhohen, festen Wanderschuhen sowie Handschuhen und Sonnenbrille anzutreten. VIP-Paragliding haftet ausdrücklich nicht für Verschmutzungen. VIP-paragliding.com stellt einen Schutzhelm und die Flugausrüstung zur Verfügung.

12. Die Kosten für Bergbahnfahrten sind nicht im Ticketpreis enthalten, wohl aber üblich  anfallende Taxikosten zwischen Landeplatz und Bergbahn. Taxi-Sonderfahrten sind nicht im Preis enthalten.

13. Sollten fest fixierte Termine ohne rechtzeitige Absage nicht eingehalten werden, ist die gesamte Gebühr für den Flug zu bezahlen. Bis 48 Stunden vor dem Flug kann der Flug ohne weiteres storniert werden, per Telefon, Whatsapp oder E-mail. Eventuelle Anzahlungen bekommt der Kunde dann zurück oder ein Voucher erhält seinen vollen Wert. Bis 24 Stunden  vor dem Flug kann der Flug storniert werden, per Telefon, Whatsapp oder E-mail, wobei aber die Hälfte der Summe entrichtet werden soll. Dazu bekommt der Kunde einen Bezahllink per Whatsapp zugeschickt. Nach 24 Stunden vor dem Flug ist bei Stornierung per Telefon, Whatsapp oder E-mail, trotzdem die volle Summe zu entrichten. Dazu bekommt der Kunde einen Bezahllink per Whatsapp zugeschickt. Natürlich bevorzugen wir es dem Kunden, an einem nächsten Tag den Flug trotzdem zu besorgen.  

14. Auch bei den fest vereinbarten Terminen kein Anspruch auf die Durchführung der Tandemflüge bestehen, wenn dies die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Fluggebiet nicht erlauben. Wetterbedingte Absagen müssen nicht nachgewiesen werden – es genügt die professionelle Einschätzung des verantwortlichen Piloten. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigem Ausfall seitens des Piloten werden Anzahlungen natürlich sofort rückerstattet und behalten Voucher ihren vollen Wert. Weiter besteht aber kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen, wie etwa die Kosten einer Bergfahrt. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. 

15. Die angeführte Flugdauer ist eine geschätzte Angabe. Diese Flugdauer kann abweichen. Die Flugroute, der Landeplatz und die Flugzeiten können jederzeit vor allem aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen geändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

16. Bei Buchung eines Tandemfluges ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges mit Karte oder Bar beim Piloten zu bezahlen. Oder eben durch die Einreichung eines von VIP-paragliding ausgestellten Gutscheins (gedruckt oder digital). 

17. Erworbene Gutscheine verfallen 36 Monate nach Ausstellungsdatum. Alle Gutscheine sind Wertgutscheine und Preisänderungen müssen am Tag der Entwertung nachgezahlt werden. 

18. Widerrufsrecht: Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines an VIP-paragliding.com (gedruckt oder digital) innerhalb dieser Frist.

10. Alle während des Tandemfluges gemachte Foto- und Videoaufnahmen von VIP-paragliding.com, worauf der Passagier deutlich zu erkennen ist, gehören automatisch und vollständig dem Passagier Der Passagier darf diese auch dann uneingeschränkt auf sozialen Medien verõffentlichen, wenn der Pilot deutlich erkennbar ist. Auf den Tickets, die ausgestellt werden, oder auch per Whatsapp oder E-Mail kann der Passagier VIP-paragliding.com das Recht geben, Aufnahmen für soziale Medien und andere Werbezwecke zu nutzen.

11. Risikobelehrung: Wir weisen darauf hin, dass beim Tandem Paragliding auch bei größter Sorgfalt Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod, etc.) nicht ausgeschlossen werden können. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem beim Start und bei der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze. Piloten, die für  VIP-paragliding.com fliegen, bemühen sich besonders, dieses kleine Restrisiko noch weiter zu minimieren. 

12. Schlussbestimmungen: Mit dem Unterschreiben eines Flugtickets nach der Buchung bei VIP-paragliding.com entsteht ein Vertrag zwischen Passagier und dem jeweiligen Piloten. Es entsteht kein Vertrag mit VIP-paragliding.com, außer wenn es den Piloten Hajo Smit betrifft als Eigner der Einmannfirma. In letzterem Fall gilt bei Streitigkeiten ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für 5700 Zell am See zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht. Sollten Teile einer dieser Bestimmungen von VIP-paragliding.com unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Wenn der Passagier durch VIP-paragliding.com mit einem anderen auswärtigen Piloten verbunden wird, hat der Passagier sich bei diesem Piloten oder bei dieser Pilotin über deren AGB zu informieren über alles, was direkt mit der Durchführung des Fluges zusammenhängt und deren Gerichtsstand usw.. Nicht direkt mit der Durchführung des Fluges verbundene Verkaufs- und Stornierungsbedingungen in diesen AGB gelten für alle Passagiere, die über VIP-paragliding.com buchen.